BFSG 2025: Barrierefreiheit wird Pflicht – was Website-Betreiber jetzt tun müssen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Wer einen Online-Shop betreibt oder digitale Dienstleistungen an Verbraucher verkauft, muss seine Website barrierefrei machen. Wer das nicht tut, riskiert Bußgelder bis 100.000 Euro – und zunehmend auch Abmahnungen.
Klingt dramatisch? Seien wir ehrlich: In der Praxis werden die Behörden nicht morgen bei jedem Drei-Personen-Shop anklopfen. Aber das Risiko steigt mit jedem Monat. Und spätestens wenn ein Wettbewerber oder ein Verband abmahnt, wird es teuer. Besser jetzt handeln als später reagieren.
Dieser Artikel erklärt, was das BFSG fordert, wer betroffen ist, was die Umsetzung in der Praxis bedeutet – und was Sie sich sparen können.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt.
Was ist das BFSG?
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) der EU. Kurzfassung: Digitale Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucher gerichtet sind (B2C), müssen barrierefrei sein. B2B-Angebote fallen nicht direkt darunter – dazu später mehr.
Der technische Maßstab: WCAG 2.1 AA
Was „barrierefrei“ konkret heißt, definiert die europäische Norm EN 301 549. Die verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) – den internationalen Standard. Das BFSG fordert mindestens WCAG 2.1 Level AA. Wer bereits WCAG 2.1 AA erfüllt, ist auf der sicheren Seite. WCAG 2.2 bringt zusätzliche Kriterien für mobile Bedienung und kognitive Barrierefreiheit – empfehlenswert, aber (noch) nicht gesetzlich gefordert.
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen: weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. Euro Umsatz. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig gelten.
Trotzdem: Auch wenn Sie darunter fallen, lohnt sich die Umsetzung. Barrierefreie Websites ranken besser bei Google, sind einfacher zu bedienen und machen Sie fit für künftige Verschärfungen. Es ist eine Investition, keine Pflichtübung.
Wer ist betroffen?
Nicht jede Website ist betroffen. Das BFSG zielt auf bestimmte B2C-Branchen:
- E-Commerce: Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen
- Bankdienstleistungen: Online-Banking und Zahlungsdienste
- E-Books und E-Reader: Digitale Publikationen und Lesegeräte
- Telekommunikation: Webseiten und Apps von Anbietern
- Transport: Buchungsportale für Personenbeförderung
Bin ich betroffen? Eine Orientierungshilfe
| Kriterium | Betroffen? |
|---|---|
| Sie betreiben einen Online-Shop (B2C) | Ja |
| Sie bieten Bankdienstleistungen online an | Ja |
| Sie vertreiben E-Books oder betreiben eine Leseplattform | Ja |
| Sie bieten Telekommunikationsdienste online an | Ja |
| Sie haben eine reine Unternehmens-Website ohne Verkaufsfunktion (B2B) | Nein (nicht direkt durch BFSG) |
| Sie betreiben einen Blog oder eine Informationsseite ohne Verkauf | Nein (nicht direkt durch BFSG) |
| Sie sind Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter UND <2 Mio. EUR Umsatz, nur Dienstleistungen) | Ausgenommen |
Und B2B-Websites?
Nicht direkt betroffen – aber aufpassen. Wer öffentliche Aufträge will, trifft schnell auf Barrierefreiheits-Anforderungen im Vergaberecht. Und der EU-Trend geht klar Richtung „Barrierefreiheit für alle“. Wer heute freiwillig umsetzt, spart sich morgen den Zeitdruck.
Was fordert das BFSG konkret?
Die WCAG definiert vier Prinzipien. Die meisten Verstöße, die wir auf Kunden-Websites sehen, fallen in die ersten zwei:
1. Wahrnehmbarkeit
Jeder Inhalt muss auch ohne Sehen oder Hören erreichbar sein. Die häufigsten Fehler:
- Bilder ohne Alt-Text – ein Screenreader sagt dann einfach „Bild“ und der Nutzer weiß nicht, was darauf ist
- Farbkontraste unter 4,5:1 (hellgrauer Text auf weißem Grund – kennt jeder)
- Informationen nur über Farbe: „Pflichtfelder sind rot markiert“ ohne zusätzlichen Hinweis
Konkretes Beispiel – so sieht ein typischer Fix aus:
<!-- Vorher: Screenreader sagt nur "Bild" -->
<img src="team-foto.jpg">
<!-- Nachher: Screenreader liest den Kontext vor -->
<img src="team-foto.jpg"
alt="Drei Personen am Schreibtisch besprechen ein Wireframe">
<!-- Dekoratives Bild? Leerer Alt-Text, damit Screenreader es ignoriert -->
<img src="dekorativer-strich.svg" alt="">
2. Bedienbarkeit
Alles muss per Tastatur funktionieren. Drücken Sie mal Tab auf Ihrer Website – sehen Sie, wo der Fokus ist? Wenn nicht, haben Sie ein Problem.
- Navigation geht nur per Maus, nicht per Tab/Enter
- Kein sichtbarer Fokus-Rahmen (oft per
outline: noneweggestylt) - Session-Timeouts ohne Verlängerungsmöglichkeit
3. Verständlichkeit
Formulare sind hier der Klassiker. Ein konkretes Vorher/Nachher:
<!-- Vorher: Screenreader kennt das Feld nicht -->
<input type="email" placeholder="E-Mail">
<!-- Nachher: Label ist verknüpft, Fehler ist eindeutig -->
<label for="email">E-Mail-Adresse</label>
<input type="email" id="email"
aria-describedby="email-error"
aria-invalid="true">
<span id="email-error" role="alert">
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
</span>
Außerdem gerne vergessen: <html lang="de"> setzen. Ein Einzeiler, aber ohne ihn raten Screenreader die Sprache – oft falsch.
4. Robustheit
Valides HTML, korrekte ARIA-Attribute, saubere Custom Components. Wenn Sie ein Framework wie React, Vue oder Blazor nutzen, prüfen Sie, ob Ihre Komponenten-Bibliothek ARIA-Rollen korrekt setzt. Viele tun es nicht.
Diese vier Prinzipien ergeben über 80 einzelne Kriterien in WCAG 2.2. Nicht alle sind relevant für jede Seite. Aber die Top-3 – fehlende Alt-Texte, schlechte Kontraste, kaputte Formulare – finden wir auf fast jeder Website.
Welche Strafen drohen?
Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen. Dazu kommen mögliche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Verbände oder Konkurrenten.
Wer die DSGVO-Abmahnwelle ab 2018 miterlebt hat, kennt das Muster: Anfangs passiert wenig, dann spezialisieren sich Kanzleien darauf. Beim BFSG wird es ähnlich laufen. Die Frage ist nicht ob, sondern wann.
So machen Sie Ihre Website barrierefrei
Sie müssen nicht alles auf einmal machen. Die meisten Websites lassen sich mit überschaubarem Aufwand deutlich verbessern – oft reichen ein paar Tage fokussierte Arbeit für die größten Quick Wins.
Schritt 1: Ist-Zustand prüfen
Starten Sie mit einem automatisierten WCAG-Scan. Der zeigt Ihnen in Minuten, wo Sie stehen. Typische Ergebnisse: 30–80 Findings, davon die Hälfte fehlende Alt-Texte und Kontrastprobleme.
Fakturus Accessibility liefert neben den Findings auch konkrete Code-Fixes – also nicht nur „Kontrast zu niedrig“, sondern „ändere #999 zu #595959 für ein Verhältnis von 7:1“. Das spart pro Finding 5–15 Minuten Recherche.
Schritt 2: Prioritäten setzen
Nicht alles ist gleich kritisch. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Tastaturnavigation – wenn die nicht geht, ist die Seite für viele unbenutzbar
- Formulare – Labels, Fehlermeldungen,
aria-invalid - Kontraste – meist ein reines CSS-Thema, schnell gefixt
- Alt-Texte – aufwendig bei vielen Bildern, aber einfach umzusetzen
Schritt 3: Fehler beheben
Rechnen Sie realistisch mit 2–5 Tagen für eine typische Unternehmenswebsite (10–30 Seiten). Bei einem größeren Online-Shop mit hunderten Produktseiten dauert es länger, aber dort lassen sich viele Fixes über Templates global ausrollen.
Bestehendes WordPress-Theme oder Shopify-Shop? Sie müssen nicht alles neu bauen. Oft reichen Theme-Anpassungen und ein paar Custom-CSS-Regeln für Kontraste. Erst wenn das Theme grundlegende Accessibility-Probleme hat (z. B. keine Tastaturnavigation), lohnt sich ein Wechsel.
Schritt 4: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
Das BFSG fordert eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website. Kein Roman – eine Seite mit:
- Aktueller Stand (welche WCAG-Stufe Sie anstreben/erreichen)
- Bekannte Einschränkungen und geplante Verbesserungen
- Kontaktmöglichkeit für Nutzer, die Barrieren melden wollen
Schritt 5: Dranbleiben
Jedes Content-Update, jede neue Komponente kann Barrieren einführen. Planen Sie einen WCAG-Scan pro Quartal ein – oder besser: bei jedem größeren Release. Automatisierte Scans lassen sich in CI/CD-Pipelines einbauen und fangen Regressionen früh ab.
Fazit
Das BFSG ist kein Papiertiger. Es gibt Bußgelder, es gibt Abmahnrisiken, und die Behörden werden mit der Zeit genauer hinschauen. Wer unter das Gesetz fällt, sollte jetzt anfangen – nicht nächstes Jahr.
Die Umsetzung ist für die meisten Websites machbar: ein paar Tage Arbeit, keine komplette Neuentwicklung. Und als Nebeneffekt bekommen Sie eine Website, die für alle Nutzer besser funktioniert – auch für die 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland, die bisher von vielen Angeboten ausgeschlossen sind.
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